Spitex das Original, Spitex Pflege und Betreuung Zuhause für alle Einwohnerinnen und Einwohner von Eglisau, Hüntwangen, Wasterkingen und Wil

Tarifliste Spitex am Rhein

Gültig ab 1. Januar 2021: Leistungen mit ärztlichem Spitex-Auftrag (Kostenübernahme durch Krankenversicherer – obligatorische Grundversicherung)

Pflegeleistung (nach ärztlicher Verordnung) gemäss Krankenpflege – Leistungsverordnung KLV

Langzeitpflege Tarife
Abklärung und Beratung Fr. 76.90/Stunde
Behandlungspflege Fr. 63.00/Stunde
Grundpflege Fr. 52.60/Stunde
Patientenbeteiligung Fr.   7.65/Tag

Diese Kosten werden jeweils von den Krankenkassen übernommen.

Für den Klient entstehen lediglich Kosten von CHF 7.65 pro Tag, die sogenannte Patientenbeteiligung, gleich wie häufig die Spitex während 24h tätig wird.

Je nach Krankenkasse und gewähltem Franchise-Modell, muss der Spitex-Klient noch 10% der Gesamtrechnung für empfangene Spitex-Leistungen seiner Krankenkasse zurück erstatten.

Akutpflege und Übergangspflege anschliessend Spitalaufenthalt (nach Verordnung Spitalarzt)

Leistung Tarife
Abklärung und Beratung Fr. 54.55/Stunde
Behandlungspflege Fr. 53.65/Stunde
Grundpflege Fr. 47.50/Stunde

Im Gegensatz zu den „normalen“ Spitex-Einsätzen entfällt hier die Patientenbeteiligung.

Die obengenannten Tarife, sind die von den Krankenkassen zu tragenden Kosten. Die Differenz zu den jeweils gültigen Normkosten werden durch die Wohnsitzgemeinde automatisch übernommen. Dies ist mit einem standardisierten Abrechnungsverfahren zwischen Spitex und Gemeinde geregelt. Die Zahlungen erfolgen ohne Zutun des Klienten automatisch und sind vertraglich zwischen den Spitex-Verbänden und dem Kanton vereinbart.

Hilfe im Haushalt und Betreuung Tarife *Mitglied seit min. 6 Monaten
nach ärztlicher Verordnung Nichtmitglieder         Mitglieder
Alltagsbewältigung (Wochenkehr) Fr. 39.00/Stunde      Fr. 34.00 /Stunde*
Abklärung und Beratung Fr. 79.80/Stunde      Fr. 79.80/Stunde

Die Kosten für Hauswirtschaft und Betreuungsleistungen werden in aller Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Lediglich bei abgeschlossenen Versicherungs-Policen für Hauswirtschaft, kann der Klient die Rechnungen über die Zusatzversicherung abwickeln. Diese Versicherungsart ist jedoch nicht sehr verbreitet.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils als Monatsrechnung mit Einzahlungsschein.

Folgende Leistungen werden verrechnet:
Spitex-Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (Grund und Behandlungspflege) sowie hauswirtschaftliche Leistungen.
Erstellung zeitaufwändiger Berichte z.B. Überweisungsrapporte bei Eintritt ins Spital und Krankenheime oder Berichte an Krankenversicherungen.
Erstellung und Bearbeitung der Hilfe- und Pflegedokumentation, Bedarfsabklärungen, vorgänginge Abklärungen z.B. Spital, Krankenheimen und andere Institiutionen.
Geplante Einsätze die nicht 24 Stunden vorher abgemeldet werden, müssen wir in Rechnung stellen.

Hinweis zur Abmeldung vereinbarter Termine

Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, bitten wir Sie, uns 24 Stunden vorher zu benachrichtigen. Kurzfristige Absagen – medizinisch bedingte Notfälle ausgenommen – müssen wir Ihnen entsprechend verrechnen.

Spitex Komfort
Leistungen & Kostenübersicht

Ohne ärztliche Spitexverordnung
die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Spitex-am-Rhein-Eglisau-Pflege-und-Betreuung-Zuhause-24h-365-Tage-im-Jahr-rund-um-die-Uhr

Spitex Komfort Betreuung / Hauswirtschaft

Leistung Tarife
Betreuung Fr. 44.60/Stunde
Tagespauschale (10 Std.) Fr. 420.00
Nachtpauschale (10 Std.) Fr. 440.00
Hauswirtschaftsleistungen Fr. 44.00/Stunde
Zuschlag pro Stunde zwischen 20.00 – 7.00 Uhr
sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
Fr.   7.00/Stunde

Spitex Komfort Mahlzeitendienst

Angebot Preise
Frischmahlzeit (Menü, Suppe, Salat und Dessert) Fr. 20.00
Fertigmahlzeit (pasteurisiert):
Fleischlos Fr. 11.65
Normalkost Fr. 14.10
Pfannengericht Fr. 14.10
Salat Fr.   4.90
Suppe Fr.   3.75
Dessert Fr.   4.55

Spitex Komfort Rufsystem

Leistung Kosten
Einmalige Installationsgebühr Fr. 120.00
Monatliche Miete Rufgerät Fr.   40.00
Monatlicher Anschluss Notrufzentrale (24 Std.) Fr.   43.00
Schlüsselsafe inkl Montagekostenlos kostenlos

inkl. Intervention während 24 Std. durch unser Fachpersonal
Im Grundpreis ist der Einsatz für die ersten 30 min/Monat enthalten.

Spitex-Leistungen: Einsätze vor Ort im Rahmen des Notrufes

Beschreibung Kosten
Nichtmitglieder             Mitglieder
Einsatz 7.00 bis 20.00 Uhr Fr. 100.00/Stunde        Fr.   80.00/Stunde
Einsatz 20.00 bis 7.00 Uhr Fr. 150.00/Stunde        Fr. 130.00/Stunde

Krankenmobilien und Hilfsmittel: Vermietung und Verkauf

Leihweise Abgabe von Hilfsmitteln wie Gehstöcke, Rollatoren, Rollstühle, Nachtstühle, Duschbretter etc. Preise nach separater Liste und Rabatte für Vereinsmitglieder. Auf Anfrage informieren wir Sie gerne über unser Angebot und die Tarife.
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Kostenübernahme und Vergütung

Die Finanzierung unserer Spitex-Leistungen wird geregelt zwischen pflegebedürftigen Personen, Krankenversicherern und der Gemeinde. Die Krankenversicherer leisten einen gesamtschweizerisch einheitlichen, nach Pflegebedarf abgestuften Beitrag an die Pflegekosten. Die Pflegebedürftigen bezahlen eine Beteiligung pro Tag an unsere Spitex-Leistungen, zuzüglich Franchise und Selbstbehalt.

  • Pflegerische Leistungen werden im Rahmen des geltenden Tarifvertrages mit der santésuisse von den Krankenkassen zurückerstattet (ausgenommen dem Selbstbehalt von 10% und der Jahresfranchise).
  • Pflegematerial wird von den Krankenkassen vergütet, sofern sie auf der Mittel- und Gegenstände-Liste ( MiGel-Liste) aufgeführt sind
  • Informationen zur Vergütung von Kosten der Pflege, Betreuung und Hilfe zu Hause durch die Ergänzungsleistungen finden Sie auf der Website proinfirmis.ch

Grundsätzliches zu den Tarifen

Pflegerische Tarife für die Grundleistungen der Spitex sind schweizweit einheitlich. Sie werden vom Schweizerischen Spitex-Verband in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Krankenversicherer Santésuisse vorgegeben.

Die Preise für Pflegematerial werden vom Bundesamt für das Gesundheitswesen (BAG) festgelegt. Für die Preisgestaltung der hauswirtschaftlichen- und diversen Leistungen ist jede Spitex-Organisation selber verantwortlich.

Abrechnung und Vergütung

Kassenpflichtige Pflegeleistung und Pflegematerial werden durch uns direkt den Krankenkassen in Rechnung gestellt. Für alle anderen Leistungen wird die Rechnung an die Klientin oder den Klienten geschickt. Wir sind von allen Krankenkassen anerkannt! Die Spitex-Bewilligung durch die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich liegt vor.

Gut zu wissen

  • Der Verein Spitex am Rhein ist eine von allen Krankenversicherern in der Schweiz anerkannte Organisation und ist im Besitze der Betriebsbewilligung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.
  • Der Verein Spitex am Rhein rechnet ab dem 1.1.2014 nach dem System „Tiers payant“ ab, gemäss Umsetzung der Pflegefinanzierung (siehe auch www.gd.zh.ch/pflegefin).
  • Die Umstellung im Abrechnungssystem ermöglicht, dass die Spitex direkt mit Ihrer aktuellen Krankenversicherung abrechnet.

Die Spitex stellt die Rechnung direkt an die Adresse der Krankenversicherung für Pflichtleistungen der Krankenversicherung (Grundversicherung), wie z.B.

Eine Kopie der Spitex-Rechnung für Pflegeleistungen geht zur Info an die Kundin /den Kunden.
Der Beitrag der öffentlichen Hand ist ausgewiesen.

Die Krankenversicherung stellt ihrerseits eine Leistungsabrechnung an die Kundin / den Kunde für Franchise und Selbstbehalt und/oder nicht-kassenpflichtige Leistungen, Hilfe im Haushalt und andere ergänzende Dienstleistungen sowie Pflege- und Verbrauchsmaterial (ausserhalb des Leistungskatalogs).

Leistungen zu Lasten einer Zusatzversicherung (VVG)

Falls Kosten über eine Zusatzversicherung abgerechnet werden können, muss die Rechnung für nicht-kassenpflichtige Leistungen von der Kundin / dem Kunden der betreffenden Versicherungsgesellschaft zur Einforderung des Beitrages zugestellt werden.

Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten im Rahmen der Ergänzungsleistungen

  • Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV- oder IV-Rente empfehlen wird, die Leistungsabrechnungen der Krankenversicherung (ungedeckte Spitex-Kosten) der EL-Stelle einzureichen um die Rückvergütung der ungedeckten Kosten zu prüfen (inkl. Patientenbeteiligung).

Wir leben alle unter einem Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Konrad Adenauer